Antrag auf Mitgliedschaft
Haben Sie Interesse an der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie e.V.?
Gemäß der Satzung der Arbeitsgemeinschaft, können alle approbierten ÄrztInnen ordentliche Mitglieder werden. Angehörige anderer Berufe können aufgrund eines besonderen Interesses an der Kinder- und Jugendgynäkologie außerordentliche Mitglieder werden.
Derzeit hat die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie um die 750 Mitglieder, davon sind 63 % Gynäkologen und 26 % Pädiater. Die restlichen KollegInnen sind im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig oder gehören zu einer angrenzenden Subspezialität wie Kinderchirurgie, -kardiologie, -endokrinologie.
Der Jahresbeitrag in Höhe von 60,00 € wird von der Arbeitsgemeinschaft jeweils in der 2. Hälfte des Monats Februar per Lastschrift für das laufende Jahr eingezogen.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erhalten viermal im Jahr das Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie e.V. (die korasion – Fachzeitschrift für Kinder- und Jugendgynäkologie). Die Zeitschrift enthält praxisrelevante wissenschaftliche Beiträge, die Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft sowie Hinweise auf Tagungstermine und einschlägige Literatur.
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft. Gerne beantworten wir weitere Fragen oder schicken Ihnen eine Beitrittserklärung.